Die Hausübungsstunden betreuen Lehrerinnen der Volksschule, die dafür vorgesehenen Zeiten finden Sie hier. Das Nachmittagsprogramm wird von drei Freizeit-Pädagoginnen organisiert und besteht aus verschiedenen Aktivitäten wie z.B. Spiel und Sport auf dem Spielplatz bzw. im Turnsaal.
Wir bieten besonders flexible Möglichkeiten in Bezug auf das Mittagessen und die Dauer bzw. Häufigkeit der Betreuung: Je nach den Bedürfnissen der Familie können Sie pro Semester das für Sie und Ihr Kind passende Package individuell bestimmen.
Die KOSTEN betragen maximal € 121 pro Monat für die Betreuung, ohne Mittagessen.
€121 sind es, wenn Ihr Kind die volle Betreuungszeit in Anspruch nimmt, also Mo - Do 7 - 17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr; sonst dementsprechend weniger.
Tarifblatt
Schulische Nachmittagsbetreuung
VS Bad Vöslau - Gainfarn
Öffnungszeiten von Unterrichtsende bis 17:00 Uhr – Freitag bis 16:00 Uhr
Frühbetreuung von 7:00 bis 7:45 Uhr
Elternbeitrag:
Sockelbeitrag €20 pro Monat
Materialbeitrag €2 pro Monat
für jede Nachmittagseinheit pro Wochentag €9 pro Monat
Kosten für die Frühbetreuung € 31 pro Monat
Der Betrag setzt sich zusammen aus Sockelbeitrag und Materialbeitrag, sofern das Kind
nicht ohnedies auch in der Nachmittagsbetreuung angemeldet ist, sowie einer Einheit pro
Monat, egal, wie oft das Kind die Frühbetreuung in Anspruch nimmt.
Warmes Mittagessen der Startbahn € 5,30 pro Mahlzeit
Einheiten:
Einheit 1: von Unterrichtsende bis 14:20 Uhr
Einheit 2: von 14:20 Uhr bis zum Betreuungsschluss (Mo – Do 17 Uhr, Fr 16 Uhr)
Um Ermäßigung des Betreuungsbeitrages durch die Stadt Bad Vöslau kann bei der Gemeinde im Rathaus angesucht werden.
Bei Krankheit oder sonstigem Fernbleiben muss die Abwesenheit des Kindes bis spätestens 11:30 Uhr am selben Tag per E-Mail gemeldet werden. Bitte geben Sie dabei auch an, wie lange das Kind voraussichtlich nicht kommen bzw. mittagessen wird. Das Mittagessen kann nur zwei Werktage vor dem Essenstermin abgemeldet werden.
E-Mail: sekretariat@vsgainfarn.ac.at
Hausordnung
der schulischen Nachmittagsbetreuung
am Standort VS Bad Vöslau – Gainfarn
Wir freuen uns über das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen und hoffen, dass Ihr Kind eine schöne, erlebnisreiche Zeit in unserer Einrichtung verbringen wird. Dazu benötigen wir auch Ihre Mithilfe und bitten Sie um Einhaltung des Organisationsrahmens. Im Interesse Ihres Kindes legen wir Wert auf guten Kontakt und gute Zusammenarbeit.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Fachkräfte stellen im Hinblick auf die pädagogischen Aufgaben der Betreuungseinrichtung einen regelmäßigen Austausch mit den Eltern sicher.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes durch das Personal und endet mit der Übergabe an die Abholperson, bei Schulkindern mit „Alleingeher“-Bestätigung, wenn die Betreuungseinrichtung verlassen wird.
Zum Wohle Ihres Kindes sind folgende Punkte einzuhalten:
1. Die Eltern haben mit den Mitarbeiter*innen der KIDSPOINTGmbH und den Fachkräften in der Betreuungseinrichtung zusammenzuarbeiten.
2. Bei der Anmeldung sind der Einrichtungsleiterin etwaige psychische oder physische Erkrankungen bekanntzugeben und das beiliegende Evidenzblatt vollständig auszufüllen.
3. Bei Krankheiten oder sonstigem Fernbleiben muss die Abwesenheit bis spätestens 11:30 Uhr am selben Tag der Betreuungseinrichtung per E-Mail gemeldet werden (sekretariat@vsgainfarn.ac.at). Die Mitarbeiter*innen der KIDSPOINTGmbH haben die Aufsichtspflicht für die angemeldeten Kinder.
4. Die Erziehungsberechtigten haben das Personal von erkannten Infektionskrankheiten oder Lausbefall des Kindes oder der mit ihm im selben Haushalt lebenden Personen unverzüglich zu verständigen. Bei ansteckenden Krankheiten (Grippe, Fieber, Durchfall etc.) muss das Kind der Betreuungseinrichtung fernbleiben. Die Aufhebung der Ansteckungsgefahr ist mit einer ärztlichen Bestätigung auf eigene Kosten zu belegen.
Sollte Ihr Kind in der Einrichtung erkranken, werden Sie sofort benachrichtigt und ersucht, Ihr Kind abzuholen.
5. Zur Abholung des Kindes sind nur jene Personen berechtigt, die im Evidenzblatt angeführt sind. Das Kind darf generell nur von solchen Personen abgeholt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, die Verantwortung für sich und das Kind zu übernehmen.
6. Kinder dürfen nur dann allein die Betreuungseinrichtung verlassen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
7. Die Erziehungsberechtigten sind einverstanden, dass ihr Kind an Aktivitäten außerhalb der Betreuungseinrichtung wie Spielplatzaufenthalten, Spaziergängen oder Ausflügen teilnimmt.
8. Während der Betreuungszeit in der Einrichtung besteht beim Fahrrad- und Rollerfahren Helmpflicht.
9. Es ist verboten, gefährliche Gegenstände wie Feuerzeuge, Messer oder giftige Substanzen in die Betreuungseinrichtung mitzubringen.
10.In der Einrichtung ist den Kindern die Nutzung von Handys, Smartphones, Smartwatches und Computerspielen nicht erlaubt.
Weiters möchten wir Sie informieren:
1. Den Kindern dürfen in der Betreuungseinrichtung ausnahmslos keine Medikamente verabreicht werden.
2. Wir bitten zum Wohle Ihres Kindes um sofortige Bekanntgabe bei Änderungen Ihrer Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindung.
Wir danken für Ihr Vertrauen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Das Team der schulischen Nachmittagsbetreuung